Arbeitgeberzuschuss zur bAV
Bei der Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds muss Ihr Arbeitgeber in der Regel 15 % dazugeben, soweit er Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
Zulagen, Steuervorteile und Arbeitgeberzuschüsse sind kein Geheimwissen, werden aber oft nicht genutzt. Welche Förderungen für Sie möglich sind, prüfen wir individuell.
Welche davon für Sie infrage kommen, hängt von Ihrem Status, Einkommen und Ihrer Familie ab.
Bei der Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds muss Ihr Arbeitgeber in der Regel 15 % dazugeben, soweit er Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei aus dem Bruttogehalt gezahlt werden (§ 3 Nr. 63 EStG).
Neue staatlich geförderte Vorsorge: bis zu 540 € Grundzulage im Jahr auf Ihre Eigenbeiträge, dazu Kinderzulagen.
Bestehende Riester-Verträge erhalten weiterhin Grund- und Kinderzulagen. Wichtig ist, dass Sie den Mindesteigenbeitrag leisten, um die volle Zulage zu bekommen.
Besonders für Selbstständige interessant: Beiträge sind bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Viele Arbeitgeber zahlen VL zusätzlich zum Gehalt. Bei bestimmten Einkommensgrenzen gibt es außerdem die Arbeitnehmersparzulage.
Genau hier setzt der Potenzialcheck an. Welche Förderungen für Sie möglich sind, prüfen wir individuell.
Förderpotenzial prüfenArbeitgeberzuschuss
auf Ihre Entgeltumwandlung, wenn Ihr Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart.
Grundzulage pro Jahr
im neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 bei 1.800 € Eigenbeitrag, zuzüglich Kinderzulagen.
Hinweis: Wir erbringen keine Steuerberatung. Steuerliche Auswirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei Bedarf empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.
Lieber persönlich klären?Im Potenzialcheck nennen Sie uns Ihre Wunschzeit, wir melden uns.
endlich mehr nettoNein. Ob und in welcher Höhe Sie gefördert werden, hängt etwa von Ihrem beruflichen Status, Ihrem Einkommen, Ihren Kindern und der gewählten Vorsorgeform ab. Deshalb prüfen wir das individuell.
Eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 angeboten wird. Der Staat zahlt Zulagen auf Ihre Eigenbeiträge: 50 Cent je Euro bis 360 €, darüber 25 Cent je Euro bis 1.800 €. Hinzu kommen Kinderzulagen.
Bei der Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds in der Regel ja: mit 15 % des umgewandelten Betrags, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart. Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten.
Ja. Besonders interessant ist die Basisrente, deren Beiträge steuerlich absetzbar sind. Welche weiteren Möglichkeiten in Ihrer Situation bestehen, prüfen wir individuell.
Kostenlos, unverbindlich und in rund zwei Minuten erledigt.