Wechselaktion bis zu 10 % unter Ihrem Beitrag, mindestens 5 % fest – alle Sachverträge mit Besitzstandsgarantie, Antrag bis 31.12. Details
Staatliche Förderungen

Sie verschenken möglicherweise staatliche Förderung.

Zulagen, Steuervorteile und Arbeitgeberzuschüsse sind kein Geheimwissen, werden aber oft nicht genutzt. Welche Förderungen für Sie möglich sind, prüfen wir individuell.

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Förderwege

Diese Förderungen sollten Sie kennen.

Welche davon für Sie infrage kommen, hängt von Ihrem Status, Einkommen und Ihrer Familie ab.

Arbeitgeberzuschuss zur bAV

Bei der Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds muss Ihr Arbeitgeber in der Regel 15 % dazugeben, soweit er Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

Steuerfreie Entgeltumwandlung

Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei aus dem Bruttogehalt gezahlt werden (§ 3 Nr. 63 EStG).

Altersvorsorgedepot ab 2027

Neue staatlich geförderte Vorsorge: bis zu 540 € Grundzulage im Jahr auf Ihre Eigenbeiträge, dazu Kinderzulagen.

Riester-Zulagen

Bestehende Riester-Verträge erhalten weiterhin Grund- und Kinderzulagen. Wichtig ist, dass Sie den Mindesteigenbeitrag leisten, um die volle Zulage zu bekommen.

Basisrente (Rürup)

Besonders für Selbstständige interessant: Beiträge sind bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Vermögenswirksame Leistungen

Viele Arbeitgeber zahlen VL zusätzlich zum Gehalt. Bei bestimmten Einkommensgrenzen gibt es außerdem die Arbeitnehmersparzulage.

Warum Förderungen liegen bleiben

Niemand ruft an und sagt: Ihnen steht noch etwas zu.

  • Fragen Sie aktiv nach, sonst passiert meist nichts. Auch nicht beim Arbeitgeber.
  • Regeln ändern sich: 2027 startet eine komplett neue Förderung.
  • Förderungen hängen zusammen mit Status, Einkommen und Kindern.
  • Anträge und Fristen werden schnell vergessen, und damit Geld.

Genau hier setzt der Potenzialcheck an. Welche Förderungen für Sie möglich sind, prüfen wir individuell.

Förderpotenzial prüfen
15 %

Arbeitgeberzuschuss

auf Ihre Entgeltumwandlung, wenn Ihr Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart.

540 €

Grundzulage pro Jahr

im neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 bei 1.800 € Eigenbeitrag, zuzüglich Kinderzulagen.

FAQ

Häufige Fragen

Lieber persönlich klären?Im Potenzialcheck nennen Sie uns Ihre Wunschzeit, wir melden uns.

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Bekommt jeder staatliche Förderung?

Nein. Ob und in welcher Höhe Sie gefördert werden, hängt etwa von Ihrem beruflichen Status, Ihrem Einkommen, Ihren Kindern und der gewählten Vorsorgeform ab. Deshalb prüfen wir das individuell.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 angeboten wird. Der Staat zahlt Zulagen auf Ihre Eigenbeiträge: 50 Cent je Euro bis 360 €, darüber 25 Cent je Euro bis 1.800 €. Hinzu kommen Kinderzulagen.

Muss mein Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge bezuschussen?

Bei der Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds in der Regel ja: mit 15 % des umgewandelten Betrags, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart. Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten.

Gibt es auch Förderungen für Selbstständige?

Ja. Besonders interessant ist die Basisrente, deren Beiträge steuerlich absetzbar sind. Welche weiteren Möglichkeiten in Ihrer Situation bestehen, prüfen wir individuell.

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